Tarifwechsel
Beratung rund um das Thema Tarifwechsel gemäß § 204 VVG
Märchen & Mythen
Niemand verschweigt etwas und der Gesetzgeber hat das auch nicht gerade erst eingeführt, sondern bereits Anfang der 90er Jahre.
Personen, die das 65 Lebensjahr vollendet haben, müssen bei einer Beitragsanpassung (BAP) über günstigere Tarife informieren - § 6 Abs. 2 VVG-InfoV.
Einige PKV-Versicherer machen das bereits ab Vollendung des 55. Lebensjahres.
Und nein, es gibt nicht die gleichen Leistungen zu günstigeren Beiträgen.
Und nein, es geht regelmäßig auch nicht ohne Gesundheitsfragen, bei denen es um Mehrleistungen geht.
Alle Preise inkl. Auslagen und 19% USt.
| Leistung | Preis |
|---|---|
| PKV-Check - Kurzgutachten | 238,00 € |
| PKV-Gutachten auf der Basis der Angebote (ab 55/65) | 416,50 € |
| großes Gutachten inkl. Anfrage beim Versicherer | 714,00 € |
| Umsetzung | 476,00 € * |
* abweichende Preise
Alte Oldenburger, Concordia, Debeka, DEVK, Ottonova, SDK, Universa – 357,-- Euro inkl. 19% USt. *
APKV (Allianz), AXA. Continentale, DKV, Inter, Mecklenburgische, Münchener Verein, Signal Iduna, Würrtembergische – 595,-- Euro inkl. 19% USt.
| Sonderfälle | Preis |
|---|---|
| Sozialtarife STN/STB und BTN/BTB ** | 476,00 € |
| ** bei AXA (DBV), Gothaer, Münchener Verein – abweichender Preis | 654,50 € |
| Beihilfetarife *** | 714,00 € |
| *** bei DBV (AXA), DKV, Signal (inkl. Deutscher Ring Tarife) | 952,00 € |
Jenseits des Gewöhnlichen
Es geht nicht um einen Tarifwechsel, der oft nur die Vernichtung von Versicherungsleistung ist, sondern um die Optimierung Ihrer persönlichen Absicherung, die gerade im Alter sehr wichtig ist.